Die Immobilie in Zeiten der Corona-Krise

Inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) bekannt. Die Auswirkungen von daraufhin behördlich angeordneten Betriebsschließungen, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten lösen für die davon betroffenen Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerberaumimmobilien Probleme aus, die zuvor undenkbar waren. Auch spezifische Probleme im Wohnungseigentumsrecht können entstehen (Eigentümerversammlungen bei Schließung von Lokalen, Ausgangssperren oder Kontaktverbot?).

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beantwortet Teilbereiche u.a. durch eine befristete Stundung der Miete. Die Stundung bewirkt indes nur ein Hinausschieben der bestimmten Fälligkeit der Forderung. Es stellt sich bereits vorrangig die unbeantwortete Frage, ob und in welcher Höhe die Miete in dieser Situation überhaupt geschuldet ist.

Die bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Mietminderung bei Mängeln und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage gelten fort und können in Verbindung mit der vorhandenen mietvertraglichen Regelung Antworten liefern. Bevor sich einen allgemeingültige Rechtsprechung zu den Auswirkungen eines kollektiven Shutdowns herausgebildet hat, bestehen erbliche Rechtunsicherheiten. Weiterhin möglich sind ordentliche Kündigung ohne Kündigungsgrund im Anwendungsbereich des § 580a BGB, die Lösungen bieten.

Vereinbarungen der Mietvertragsparteien bei befristeten Geschäftsraummietverträgen zu wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere zur Miethöhe, unterliegen aber unverändert auch den Grenzen und Anforderungen an die Einhaltung des gesetzliches Schriftformerfordernis, so dass vorschnelle Absprachen der Parteien versehentlich die Planbarkeit und Investitionssicherheit der Mietvertragsparteien gefährden können. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Derckx & Kollegen bieten Ihnen zu diesen immobilienrechtlichen Fragen eine umfassende Beratung und Vertretung.

Sie haben Fragen?
Telefon:  0341 / 589 66 13
Telefon:  0341 / 589 66 23
E-Mail Anfrage
nach oben